Ladrett Immobilien e.K.

Hochkarätige Immobilien in bevorzugten Lagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1

Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt. Diesem ist es daher ausdrücklich untersagt, die erhaltenen Informationen, Unterlagen, Objektnachweise etc. ohne unsere ausdrückliche Zustimmung, die zuvor eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt unser Kunde hiergegen und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag (Kaufvertrag oder Mietvertrag) ab, so ist unser Kunde verpflichtet, uns die zwischen uns und unserem Kunden vertraglich vereinbarte Provision so zu entrichten, als wäre der Hauptvertrag mit unserem Kunden selber zustande gekommen.

§ 2

Ist ein von uns angebotenes Objekt unserem Kunden bereits bekannt, so hat dieser uns innerhalb von drei Kalendertagen auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat unser Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstehen, dass unser Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

§ 3

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen und von uns auf ihre Richtigkeit hin nicht überprüft werden konnten. Es ist somit Sache unseres Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Da wir diese Informationen nur weitergeben, übernehmen wir für ihre Richtigkeit keinerlei Haftung.

§ 4

Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei uns rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.

§ 5

Ist Gegenstand des zwischen uns und unserem Auftraggeber geschlossenen Maklervertrag das Zustandebringen eines Mietvertrages, gilt für den Fall des Nichtzustandekommens eines Mietvertrages, dass der Auftraggeber von uns verpflichtet ist, uns die in Erfüllung des Auftrages nachweisbar entstandenen Auslagen (z.B. Inseratskosten, Schreibgebühren, Portoaufwand, etc.) zu erstatten. Kommt aufgrund unserer Tätigkeit ein Mietvertrag zustande, so schuldet unser Auftraggeber uns grundsätzlich nur die vereinbarte Maklercourtage gemäß nachstehendem Provisionssatz (2,38 Nettomonatsmieten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer).

§ 6

Die vom Käufer/Mieter an uns zu entrichtende Provision/Maklercourtage beträgt:

  • Im Falle des Erwerbs einer Immobilie in Hessen 5,95% bzw. in Bayern 3,57% des beurkundeten Kaufpreises inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und
  • im Falle einer Wohnraumvermietung 2,38 Nettomonatsmieten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Gewerberaumvermietung 3,57 Nettomonatsmieten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Wenn vertraglich nicht anders vereinbart.

§ 7

Handelt es sich nicht nur bei uns, sondern auch bei unserem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche als Gerichtsstand der Firmensitz der Firma Ladrett Immobilien e.K. vereinbart.

§ 8

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen uns und unserem Kunden durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.